Garantiebedingungen:
Alle Produkte zu uns gebracht, nach Neftenbach.
Neue Jura Haushalt Kaffeemaschinen:
Technische Garantie, 25 Monate ab Verkaufsdatum
gemäss Verkaufsbelege oder Quittungen.
(ohne Vorlage eines Kaufbelegs oder Quittung keine Garantieansprüche).
Neue Jura Gastro Kaffeemaschinen:
bei Nutzung von Geräten im gewerblichen Bereich
reduziert sich die Technische Garantie auf 12 Monate.
Bei Service und Wartungen oder Fehlbedienungen keine Garantieansprüche!
Nachträglich eingereichte Garantie-, Kaufbelege oder Quittungen
nach der Reparatur, werden nicht mehr akzeptiert.
Reparaturen fast aller Marken:
6 Monate Garantie auf die Arbeit und 6 Monate auf ausgetauschte Ersatzteile.
keine Garantieansprüche auf Folgeschäden.
Ausgeschlossen von der Garantie sind:
- Äussere Einflüsse
- Nicht fachgerechte Installation
- Nichtbeachten der Bedienungsanleitung
- Höhere Gewalt
- Unsachgemässer Gebrauch
- Eingriffe von nicht autorisierten Stellen
- Normaler Verschleiss
- Schäden, welche auf herunterfallen,
Wasser oder den Betrieb mit falscher
elektrischer Spannung zurückzuführen sind.
- Verkalkung
- Transportschäden
- Vereisungen
- mangelhafte Wartung
- Abholung und Anlieferung der Geräte
Defekte ausserhalb der Garantiezeit:
Kostenvoranschläge (KVA Offerten) sind kostenpflichtig CHF 80.- bis 100.-
Bei Reparaturausführungen oder im Falle des Kaufes eines Neugerätes wird die
KVA-Pauschale nicht verrechnet.
Wird die Reparatur nicht ausgeführt und auch kein Neugerät erworben,
werden die Kosten verrechnet.
Nachträglich eingereichte Garantie-, Kaufbelege oder Quittungen
nach der Reparatur, werden nicht mehr akzeptiert.
Lieferkosten:
Lieferungen erfolgen ausschliesslich per PostPac.
Die Versandkosten können je nach Gewichtsklasse variieren.